Auszug aus Wikipedia

 

Haushaltsnahe Dienstleistung

Die haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Tätigkeit, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird, wie z. B.:

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann auf Antrag (etwa in der Einkommensteuererklärung) 20 % der Lohnkosten die der Steuerpflichtige an einen oder mehrere Dienstleister bezahlt hat, höchstens aber 4.000 Euro, von der Steuer abgezogen werden. Dies ist nur erlaubt, wenn Rechnungen vorliegen und die Lohnkosten über eine Bank überwiesen wurden (keine Barzahlungen).

Der Abzug als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, bei Anmeldung als geringfügig Beschäftigter über die Bundesknappschaft (Haushaltsscheckverfahren), hat Vorrang. Alle anderen Dienstleistungen, darunter auch Lohn für Beschäftigte mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, werden als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt.

Personenbezogene Dienstleistungen (z. B. Frisör- oder Kosmetikerleistungen) sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen, selbst wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.

Die Glasreinigung gehört zu den traditionellen Tätigkeiten des Gebäudereinigers. Trotzdem ist das Fensterputzen aufgrund der verschiedenen Vorraussetzungen immer wieder eine Herausforderung. Damit die Fenster wirklich streifenfrei sind braucht es handwerkliches Können ebenso wie Geschick. So sind manche Fenster etwa an modernen Häusern, Bürogebäuden oder Wintergärten nur schwer zugänglich. Hier ist der richtige Umgang mit Leitern unumgänglich. Nicht nur die Glasflächen sondern auch Metalleinfassungen und Kunststoffverkleidungen werden fachgerecht gereinigt. Vom kleinem Schaufenster bis zum großen Betrieb reinigen wir alles was aus Glas besteht.