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Wir sind für SIe die Fensterputzer für Krefeld , Willich , Kempen , Moers , Anrath , Kapellen , Vlyn , Vorst und Tönisvorst.
Wissen Sie schon das man eine haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich verrechnen und somit 20 Prozent der Fensterreinigung bei der Einkommensteuer geltend machen kann. Vorraussetzung ist allerdings , das der Rechnungsbetrag überwiesen und nicht bar bezahlt wird.

 

Für Privat und Gewerbe.


 

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