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Willkommen auf meiner
Homepage !
Wir sind für SIe die Fensterputzer für Krefeld , Willich , Kempen
, Moers , Anrath , Kapellen , Vlyn , Vorst und Tönisvorst. Wissen Sie
schon das man eine haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich verrechnen
und somit 20 Prozent der Fensterreinigung bei der Einkommensteuer
geltend machen kann. Vorraussetzung ist allerdings , das der Rechnungsbetrag überwiesen und nicht bar bezahlt wird.
Für Privat und Gewerbe.
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